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   LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2015 - L 5 KR 112/15 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19838
LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2015 - L 5 KR 112/15 B ER PKH (https://dejure.org/2015,19838)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.07.2015 - L 5 KR 112/15 B ER PKH (https://dejure.org/2015,19838)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - L 5 KR 112/15 B ER PKH (https://dejure.org/2015,19838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 866
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 19.01.2012 - L 3 AS 39/10

    Übernahme von Fahrkosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung durch die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2015 - L 5 KR 112/15
    Diese Therapien zeichnen sich regelmäßig durch eine Behandlungsdichte von deutlich mehr als durchschnittlich zwei Mal monatlich aus (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19.01.2012, L 3 AS 39/10, zitiert nach juris).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2015 - L 5 KR 112/15
    Lediglich finanzielle Gründe sollten nicht mehr zu einer Übernahme der Fahrtkosten führen (Thüringer LSG, Urteil vom 28.08.2012, L 6 KR 188/11, zitiert nach juris, unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1).
  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 188/11

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2015 - L 5 KR 112/15
    Lediglich finanzielle Gründe sollten nicht mehr zu einer Übernahme der Fahrtkosten führen (Thüringer LSG, Urteil vom 28.08.2012, L 6 KR 188/11, zitiert nach juris, unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 20/05 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 1).
  • SG Karlsruhe, 20.09.2021 - S 6 KR 3712/20

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - Fahrt zur ambulanten

    Während das LSG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 23.01.2013 - L 4 KR 17/10) eine Vergleichbarkeit verneint hat, wenn Einschränkungen (lediglich) bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei der Bewältigung langer Strecken zu Fuß oder beim Steigen vieler Treppen bestehen, hat das LSG Schleswig-Holstein eine Vergleichbarkeit jedenfalls dann erwogen, wenn es dem Versicherten nicht mehr zuzumuten ist, den Weg zu ambulanten Krankenbehandlungen in Arztpraxen unter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zurückzulegen, weil dies mit größten Anstrengungen bzw. Schmerzen verbunden wäre (Beschl. v. 03.05.2015 - L 5 KR 112/15 B ER).
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